Die Ausbildung
Lymphdrainage- und Ödemtherapeut/ in
Zulassung: gemäß
den Richtlinen des
vdek Verband
der Ersatzkassen Berlin; Ausbildung
nach dem Curriculum !
Zugelassen werden med. Bademeister/in, Masseure/in, Krankengymnasten/in, Physiotherapeuten/in, Bacelor PT, Ärzte, mit abgschlossener Berufsausbildung.
Nachweis durch Berufsurkunde (Examen/Diplom)bis spätestens
8 Tage vor Kursbeginn.
Die Ausbildung zum Lymphdrainage-
und Ödemtherapeuten ist vom
vdek Verband
der Ersatzkassen Berlin, sowie
vom
Bundesverband der Krankenkassen (vdek) anerkannt
und gliedert sich in zwei Abschnitte zu je zwei Wochen. Im Basiskurs werden die Grundgrifftechniken
sowie die anatomischen und physiologischen Grundlagen vermittelt. Im Therapiekurs steht die
Klinik der Ödeme und die Therapie im Vordergrund. Basiskurs und Therapiekurs können
mit zeitlicher Unterbrechung oder direkt hintereinander durchgeführt werden.
Am Ende des Therapiekurses steht die Abschlußpüfung. Dieser Kurs ist auch für Blinde-und Sehbehinderter geeignet.
Der gesamte Kurs muß innerhalb von 6 Monaten absolviert
werden.
Lehrgangsgebühr beträgt zur Zeit 1.269,-- Euro
incl. Prüfungsgebühr. (AGB)
Die Lehrgangsgebühr sollte 4 Wochen vor Kursbeginn, spätestens aber nach Rechnungseingang
per Überweisung einbezahlt werden. Der Überweisungsvorgang ist per Fax oder Post
rechtzeitig nachzuweisen !
Das Zulassungsverfahren zur AZAV (Allg.
Zulassungsverordnung für Weiterbildungsträger)wurde beantragt und ist bewilligt:
Teilnehmer, die gefördert werden, müssen die erforderlichen Unterlagen vor Kursbeginn
einreichen. Der Bewilligungsbescheid ist umgehend vorzulegen !
Der Teilnehmer erhält eine Startmappe.
Fortbildungsverpflichtung:
Zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbreich
ist es notwendig, das dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten
in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs.3 SGB V zielgerichtet regelmäßig
fortbilden. Nach Inkraftreten des GMG am 01.Januar 2004 beginnt der Betrachtungszeitraum ab
01.Januar 2007.
Auszug aus (www.zvk.org oder www.zvk.org/img/dokumente/doc_170.pdf.
)
Es wird ein Punktesystem
eingeführt. (FP = Fortbildungspunkt) max. 60 Punkte