Die Ausbildung
Lymphdrainage- und Ödemtherapeut/ in

Zulassung: gemäß den Richtlinen des vdek Verband der Ersatzkassen Berlin; Ausbildung nach dem Curriculum !
Zugelassen werden med. Bademeister/in, Masseure/in, Krankengymnasten/in, Physiotherapeuten/in, Bacelor PT, Ärzte, mit abgschlossener Berufsausbildung.

Nachweis durch Berufsurkunde (Examen/Diplom)bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn.

Die Ausbildung zum Lymphdrainage- und Ödemtherapeuten ist vom vdek Verband der Ersatzkassen Berlin, sowie vom
Bundesverband der Krankenkassen (vdek) anerkannt und gliedert sich in zwei Abschnitte zu je zwei Wochen. Im Basiskurs werden die Grundgrifftechniken sowie die anatomischen und physiologischen Grundlagen vermittelt. Im Therapiekurs steht die Klinik der Ödeme und die Therapie im Vordergrund. Basiskurs und Therapiekurs können mit zeitlicher Unterbrechung oder direkt hintereinander durchgeführt werden.

Am Ende des Therapiekurses steht die Abschlußpüfung. Dieser Kurs ist auch für Blinde-und Sehbehinderter geeignet.

Der gesamte Kurs muß innerhalb von 6 Monaten absolviert werden.
Lehrgangsgebühr beträgt zur Zeit 1.269,-- Euro incl. Prüfungsgebühr.
(AGB)

Die Lehrgangsgebühr sollte 4 Wochen vor Kursbeginn, spätestens aber nach Rechnungseingang per Überweisung einbezahlt werden. Der Überweisungsvorgang ist per Fax oder Post rechtzeitig nachzuweisen !

Das Zulassungsverfahren zur
AZAV (Allg. Zulassungsverordnung für Weiterbildungsträger)wurde beantragt und ist bewilligt:
Teilnehmer, die gefördert werden, müssen die erforderlichen Unterlagen vor Kursbeginn einreichen. Der Bewilligungsbescheid ist umgehend vorzulegen !

Der Teilnehmer erhält eine Startmappe.

Fortbildungsverpflichtung:
Zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung im jeweiligen Heilmittelbreich ist es notwendig, das dass sich alle an der ambulanten Heilmittelversorgung beteiligten Therapeuten in Heilmittelpraxen und Einrichtungen nach § 124 Abs.3 SGB V zielgerichtet regelmäßig fortbilden. Nach Inkraftreten des GMG am 01.Januar 2004 beginnt der Betrachtungszeitraum ab 01.Januar 2007.
Auszug aus (www.zvk.org oder www.zvk.org/img/dokumente/doc_170.pdf. )

Es wird ein Punktesystem eingeführt. (FP = Fortbildungspunkt) max. 60 Punkte